Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: Januar 2019)

§ 1
Geltung der AGB

  • Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der WELLNESSfee GmbH (nachfolgend „Wellnessfee“ oder „Institut“) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die AGB können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen geändert werden. Abweichende Regelungen, beispielsweise andere AGB, finden keine Anwendung.
  • Mit der Buchung einer Behandlung erklärt sich der Kunde mit den vorliegenden AGB einverstanden.
  • Die Änderung der AGB bleibt vorbehalten. Die derzeit gültige Fassung kann abgerufen werden unter: https://www.wellnessfee.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen

§ 2
Vertragsschluss

Durch die Anfrage eines Behandlungstermins oder die Bestellung eines Gutscheins bieten Sie der Wellnessfee den verbindlichen Abschluss eines Dienstleistungsvertrages an. Der Vertrag kommt nach Bestätigung Ihres Termins zustande, unabhängig von dem gewählten Kommunikationsmittel.

§ 3
Preise und Gutscheine

  • Die Preise ergeben sich aus der jeweils zu dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
  • Der Behandlungspreis wird spätestens nach jeder erfolgten Behandlung fällig und ist im Institut zu begleichen.
  • Bei nicht genutzten Wert- bzw. Behandlungsgutscheinen besteht kein Anspruch auf Wertersatz.

§ 4
Terminvereinbarung und Terminverschiebung

  • Terminvereinbarungen sind unabhängig vom gewählten Kommunikationsmittel (zum Beispiel persönlich, telefonisch, per Email, per SMS oder online) verbindlich, sobald eine Bestätigung des Terminwunsches des Kunden durch das Institut erfolgt ist.
  • Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Das Ausbleiben einer Terminerinnerungs-SMS berechtigt nicht zum unentschuldigten Nichterscheinen.
  • Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann unter Umständen auch im Interesse der nachfolgenden Kunden von der Behandlungszeit abgezogen werden. Bei einer Kürzung der Behandlungszeit aufgrund einer Verspätung des Kunden oder auf Wunsch des Kunden ist dennoch der volle Behandlungspreis durch den Kunden zu zahlen.

§ 5
Stornierung von Terminen durch den Kunden

  • Die vereinbarten Termine sind für beide Seiten verbindlich. Bis zu 24 Stunden vor einem verbindlich vereinbarten Termin ist eine Terminverschiebung kostenfrei möglich.
  • Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vorher abgesagt oder verschoben oder erscheint der Kunde zum vereinbarten Termin nicht, ist ein ärztliches Attest oder amtliches Dokument vorzulegen, aus dem hervorgeht, warum dem Kunden die Wahrnehmung des Termins bzw. eine rechtzeitige Absage oder Verschiebung nicht möglich waren.
  • Kann der Kunde ein solches unter Ziffer 2 genanntes Dokument nicht vorlegen und sagt er den Termin weniger als 24 Stunden vorher ab, verschiebt ihn in dieser Zeitspanne oder erscheint nicht zum Termin, fallen 85 % des Behandlungspreises als Stornogebühr an, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Dem Kunden ist es gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei als die Stornogebühr.

§ 6
Haftung

Das Institut, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 7
Schlussbestimmungen

  • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden oder sollte diese AGB eine Lücke enthalten, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der AGB nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen bzw. der Aufnahme einer lückenausfüllenden Bestimmung zuzustimmen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen bzw. fehlenden Bestimmung am nächsten kommt.
  • Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des vorgenannten Schriftformerfordernisses.